Bundesregierung

Eine Zuordnungsübung mit JMatch

  

Kombinieren Sie die richtigen Paare!

(1) Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
(2) Der Kanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Dazu muss er die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen.
(3) Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt die Verantwortung dafür.
(4) Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich.
(5) Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
(6) Der Bundestag kann dem Kanzler das Misstrauen aussprechen, indem er mehrheitlich einen Nachfolger wählt.
(7) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, keine Mehrheit im Bundestag, so kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Kanzlers auflösen.